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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

WACHAU TRAIL

Dürnstein

Mit ihrer Anmeldung stimmen alle Teilnehmerinnen den Teilnahmebedingungen und dem Haftungsausschluss vollständig zu. Sie verpflichten sich, diese einzuhalten, auf andere Teilnehmerinnen und die Natur Rücksicht zu nehmen sowie ein faires und unterstützendes Miteinander zu fördern.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden der Begriff "Teilnehmer" für alle Geschlechter verwendet.


Als Veranstalter des Wachau Trail fungiert der Verein ,Trailwelten – Verein für Outdoorabetnteuer ZVR-Zahl: 1740085697

1) Veranstaltungscharakter

Die Veranstaltung ist eine Outdoor-Wanderung, die in Spitz, Weißenkirchen, Dürnstein, Pielachberg und Emmersdorf startet und ihr Ziel in Krems hat. Die Route verläuft entlang von Wanderwegen, Schotterstraßen, Radwegen und öffentlichen Straßen auf der Nordseite und Südseite der Donau in der Wachau.

 

Der tiefste Punkt liegt in Krems auf 197 Metern über dem Meeresspiegel, der höchste Punkt ist der Jauerling mit 921 Metern.

Besonders im Winter können auf der Strecke sehr unterschiedliche Wetter-, Sicht- und Bodenverhältnisse auftreten.

 

Für die Teilnehmer bedeutet dies im Detail:

  • Sichere Trittsicherheit auf Wanderwegen, besonders bei schwierigen Bedingungen wie Schnee, Matsch oder Eis.

  • Ein Bewusstsein für die Länge der Strecke sowie die jahreszeitlichen Herausforderungen und die damit verbundenen körperlichen Anforderungen.

  • Gute Orientierung, insbesondere bei eingeschränkter Sicht im Gelände.

  • Kenntnisse über winterspezifische Ausrüstung und die passende Ausstattung.

  • Vertrautheit mit dem richtigen Verhalten bei Notfällen im Gelände.

  • Verantwortung für die eigene Sicherheit bei jedem Schritt.

2) Sicherheit

Jeder Teilnehmer ist im Rahmen der Eigenverantwortung selbst für seine Sicherheit zuständig.

 

Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person teilnehmen.

 

Die Strecke des Wachau Trail ist nicht abgesperrt.

Da der Trail teilweise entlang öffentlicher Straßen verläuft oder diese kreuzt, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich daran zu halten und sein Verhalten entsprechend anzupassen.

3) Wetter am Veranstaltungstag

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Wetter vor und während der Veranstaltung selbst im Auge zu behalten und eigenständig Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit zu ergreifen, wie zum Beispiel bei plötzlichem Sturm den Wald zu verlassen oder bei Hagel Schutz zu suchen.

 

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er den Veranstalter von jeglicher Haftung für Sach- oder Personenschäden freistellt, die infolge unvorhergesehener Wetter- oder Naturereignisse entstehen, und verzichtet auf sämtliche rechtlichen Ansprüche oder Schritte in diesem Zusammenhang.

4) Gesundheit / sportliche Fitness

Der Teilnehmer bestätigt, sich der körperlichen Anforderungen der gewählten Strecke bewusst zu sein. Mit seiner Unterschrift erklärt er, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die Strecke zu absolvieren, und versichert, über die erforderliche körperliche Fitness für die gewählte Distanz zu verfügen.

5) Erste-Hilfe

Der Veranstalter arbeitet eng mit der Bergrettung und dem örtlichen Rettungsdienst zusammen. Aufgrund der Beschaffenheit der Strecke und der zurückzulegenden Distanzen wird jedoch keine durchgehende medizinische Betreuung entlang des Trails gewährleistet.

Im Falle eines medizinischen Notfalls sind der betroffene Teilnehmer oder andere Teilnehmer, die den Vorfall beobachten, verpflichtet, eigenständig den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 144 oder den Euro-Notruf 112 zu kontaktieren. Dies entspricht den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen bei Wanderungen oder Aufenthalten in bergigem Gelände.

Zum Schutz der Teilnehmer ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets inklusive Rettungsdecke obligatorisch.

6) Pflichtausrüstung für den Wachau Trail

  • Erste-Hilfe Päckchen mit Silberfolie

  • Mobiltelefon mit voll aufgeladenem Akku

  • Eigenverpflegung für mind. zwei Stunden (Tee und Riegel)

  • eigener Trinkbecher

  • Stirnlampe bei Bedarf

  • WACHAU101, WACHAU77 und WACHAU56 geeignete Stirnlampe inkl. Ersatzakku bzw. Batterie, Warnweste, Reflektoren,..etc für die Nachtstunden und bei schlechter Sicht

  • Reflektierende Schutzkleidung für ALLE bei schlechten Witterungsbedingungen wie Nebel und Schneefall, Stirnlampe optional

7) Anmelderücktritt

Eine Rückerstattung des Startgeldes erfolgt ausschließlich, wenn bei der Anmeldung eine Stornoversicherung abgeschlossen wurde und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Teilnehmer, die ordnungsgemäß angemeldet sind, jedoch aus beliebigen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder ihre Abwesenheit dem Veranstalter im Voraus mitteilen, haben keinen Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Startgeldes.

Die Weitergabe des Startplatzes an Dritte ist strikt untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Disqualifikation und zum Entzug des Startplatzes. Darüber hinaus haftet die Person, die den Startplatz unbefugt weitergibt, in vollem Umfang für sämtliche Schäden, die durch den unberechtigten Teilnehmer verursacht werden oder die diesem entstehen.

8) Rückerstattung bei Veranstaltungsabsage

Falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder einer Epidemie/Pandemie abgesagt werden muss, kann der Teilnehmer auf Wunsch das bereits entrichtete Startgeld zurückerhalten.

Mit der Anmeldung und/oder Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer jedoch ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereits entstanden sind (z. B. Ausgaben für behördliche Genehmigungen, Verpflegungsstationen, Personal), anteilig bis zur Höhe des Startgeldes einbehalten und vom Erstattungsbetrag abgezogen werden dürfen. Im Streitfall obliegt es dem Teilnehmer, nachzuweisen, dass der tatsächlich angefallene Aufwand geringer ist als der vom Veranstalter einbehaltene Betrag.

Sollte der Veranstalter rechtzeitig einen Ersatztermin anbieten (mindestens drei Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin im Falle einer Änderung der Rechtslage oder der Wetterbedingungen), gilt dies nicht als Absage der Veranstaltung. In diesem Fall entfällt das Recht auf Rückerstattung des Startgeldes.

Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, den Wachau Trail im Rahmen einer „Virtual Trail App“ zu absolvieren, falls die Veranstaltung nicht vor Ort durchgeführt werden kann. Dies gilt ebenfalls, wenn der Teilnehmer am Ersatztermin verhindert ist. Eine virtuelle Durchführung der Veranstaltung stellt keine Absage dar, und der Teilnehmer stimmt dieser Alternative ausdrücklich zu.

Eine Rückerstattung des Startgeldes ist ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung nach ihrem Beginn aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände abgebrochen werden muss.

9) Haftungsausschluss

Weder der Veranstalter noch der Organisator, die Sponsoren, Mitarbeiter, Grundstückseigentümer oder -pächter sowie Wegebetreiber übernehmen Haftung für Schäden, Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen (einschließlich der Übertragung von Krankheiten), die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer oder Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Mit seiner Anmeldung und/oder Unterschrift verzichtet der Teilnehmer ausdrücklich darauf, Ansprüche jeglicher Art gegenüber den genannten Parteien geltend zu machen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich den Kontrollen des Veranstalters zu unterziehen und erkennt die geltenden Teilnahmebedingungen an, die mit den Startunterlagen ausgehändigt werden sowie auf der Website des Veranstalters und vor Ort im Start- und Zielbereich einsehbar sind.

Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass er auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Er erklärt ausdrücklich, sich der Anforderungen der Veranstaltung bewusst zu sein und sich in einem gesundheitlich geeigneten Zustand zu befinden.

10) Bilder und Datenschutzbestimmungen

Die im Rahmen der Veranstaltung erstellten Foto- und Videoaufnahmen dürfen für Presse- und Werbezwecke in Fernsehen, Printmedien sowie Online-Medien verwendet und veröffentlicht werden. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass Aufnahmen meiner Person angefertigt und für diese Zwecke genutzt werden. Ich verzichte auf jegliche Ansprüche in Bezug auf Bildrechte während der Veranstaltung sowie auf Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern.

Jegliche Veröffentlichung oder Nutzung von Bildmaterial im Zusammenhang mit diesem Event hat respektvoll gegenüber der Veranstaltung und der geschützten Marke zu erfolgen und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des offiziellen Veranstalters.

Ich erkläre mich außerdem damit einverstanden, dass die im Anmeldeprozess angegebenen personenbezogenen Daten vom Veranstalter sowie der TIME2WIN GmbH elektronisch verarbeitet, gespeichert und ausschließlich für die Bearbeitung meiner Anmeldung sowie für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung genutzt werden dürfen (z. B. für Bestätigungs-E-Mails). Darüber hinaus gestatte ich dem Veranstalter, meine personenbezogenen Daten an die Firma Fürnholzer weiterzugeben, um den Verkauf von Teilnehmerfotos zu ermöglichen.

Ferner stimme ich dem Erhalt personalisierter Werbung des Veranstalters per E-Mail zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine Mitteilung per E-Mail an info@trailwelten.at widerrufen.

Ich bin mir bewusst, dass ich das Recht habe, Auskunft über die Verarbeitung meiner Daten zu erhalten, Berichtigungen oder die Löschung meiner Daten zu verlangen, die Verarbeitung einzuschränken oder der Datenverarbeitung zu widersprechen. Soweit gesetzlich vorgesehen, habe ich zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit. Im Falle einer Beschwerde steht mir das Recht zu, mich an die österreichische Datenschutzbehörde zu wenden.

11)Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Streckenverlauf sowie die Standorte und das Angebot der Verpflegungsstationen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und verzichtet darauf, diese Regelung anzufechten, insbesondere nicht aufgrund von etwaigen Irrtümern.

Für sämtliche rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist ausschließlich das zuständige Gericht in Linz, Österreich, zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

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